Im EU-Binnenmarkt herrscht freier Warenverkehr, sofern die vorgegebenen Standards eingehalten werden. Erfahren Sie, welche EU-Produktanforderungen Sie beachten müssen, und wann Sie Ihre Warenströme melden müssen.
Erbringung von Dienstleistungen im Ausland
Je nach Dauer und Angebot Ihrer Dienstleistungen können Sie in einem anderen EU-Land tätig werden, ohne dort ein Unternehmen oder eine Niederlassung zu gründen. Erfahren Sie, unter welchen Umständen dies in welchem Wirtschaftszweig und bei welcher Art von Verkäufen möglich ist.
Elektronischer Handel, Fernabsatz und Verkäufe außerhalb von Geschäftsräumen
Für den Fernabsatz, also den Verkauf von Waren ohne persönlichen Kontakt mit dem Kunden, gelten bestimmte Regeln. Zum Beispiel müssen Sie klare Informationen in schriftlicher Form bereitstellen. Ihr Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Strafzahlung und ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Das Your Europe Portal liefert umfassende Informationen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen.
Weitere Informationen
Your Europe Portal (Europäische Kommission)