Die Informationsangebote der Einheitlichen Ansprechpartner (EA) sind in der Regel kostenfrei. Für die Beratung durch und die gebündelte Abwicklung von Verwaltungsverfahren über einen Einheitlichen Ansprechpartner können jedoch in einzelnen Bundesländern Gebühren anfallen. Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Einheitlichen Ansprechpartner:
Länder ohne EA-Gebühren:
Baden- Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Länder mit EA-Gebühren:
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Sachsen
Achtung! Zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr, welche für die Dienste der Einheitlichen Ansprechpartner erhoben werden kann, fallen die jeweils regulären Gebühren für die durchgeführten Verfahren an. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsverfahren. Informationen hierzu können den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnommen werden.
Die üblichen Zahlungsverfahren werden in der Regel unterstützt. Einzelheiten sind auf Portalen der jeweiligen Einheitlichen Ansprechpartner der Länder zu entnehmen.