Es gibt keine besonderen EU-Vorschriften für das Mieten von Autos, aber Sie können sich immer noch auf Ihre grundlegenden Verbraucherrechte berufen, wenn Sie in einem anderen EU-Land ein Auto mieten. Diese Rechte umfassen
- das Recht auf klare Informationen
- das Recht auf einen fairen Vertrag
- den Zugang zu alternativer Streitbeilegung bei Streitigkeiten mit der Mietwagenfirma
Wenn Sie ein Auto reservieren, sollten Sie zwischen Mietwagenfirmen und Vermittlern oder Maklern unterscheiden. Vermittler stellen den Mietwagen nicht selbst bereit, sondern reservieren in Ihrem Namen ein Auto bei einer Mietwagenfirma. Bei Streitigkeiten ist die Mietwagenfirma für die Anwendung des Vertrags verantwortlich, es sei denn, dies ist im Vertrag anders angegeben.
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
14.12.2022