Wenn sich in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung ein Arbeits-, Wege oder ein Schulunfall ereignet hat, müssen Sie diesen bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.Wenn Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Zoll oder einer Behörde im Drittland für die Einfuhr von Grundstoffen oder grundstoffhaltigen Mischungen oder Naturprodukten benötigen, können Sie eine Unbedenklichkeitserklärung beantragen.In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit hat sich etwas geändert? Das müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, haben Sie die Möglichkeit diese Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden.Planen Sie ein größeres Bauvorhaben, müssen Sie die Einrichtung Ihrer Baustelle der zuständigen Arbeitsschutzbehörde vorankündigen.Wenn Sie von Regelungen aus der Gefahrstoffverordnung abweichen wollen, müssen Sie hierfür eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen.Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG müssen Sie erfolgreich absolvieren, wenn Sie regelmäßig Zugang zu Sicherheitsbereichen von Flughäfen benötigen oder in Unternehmen mit einer sicheren Lieferkette arbeiten oder Inhaber einer Pilotenlizenz sind.