# Kfz-Besitz
Sie haben sich für ein Auto entschieden und möchten endlich damit fahren? Oder müssen Sie Ihren fahrbaren Untersatz stilllegen? In beiden Fällen sind Sie hier richtig. Von der Erstzulassung über die Ummeldung bis zur Abmeldung – diese und zahlreiche weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie hier.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Eine Kfz-Ummeldung liegt immer dann vor, wenn ein Fahrzeug im Rahmen des Umzugs von außerhalb nach Hamburg mitgebracht wird. Eine Kfz-Ummeldung liegt aber auch vor, wenn ein Hamburger sich auswärts ein zugelassenes Fahrzeug kauft.
Wenn Sie ein Elektro-Fahrzeug kaufen, können Sie auf Antrag einen Umweltbonus von bis zu EUR 6.000 erhalten. Die genaue Höhe hängt unter anderem ab vom Antrieb des Fahrzeugs sowie von dessen Basispreis.
Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden und gegebenenfalls ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.
Der Antrag kann persönlich gestellt werden. Es kann auch ein Vertreter mit schriftlicher Vollmacht beauftragt werden.
Ab dem 01.10.2019 ist die Neuzulassung eines Fahrzeuges unter bestimmten Voraussetzungen auch online möglich. Weitere Informationen zur "internetbasierten Fahrzeugzulassung" erhalten Sie auf der Seite des Bundesminsiteriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (siehe unter "i Wo kann ich mehr erfahren?").
Hinweis:
Seit dem 1. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere. Das sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ist dies nicht gegeben, muss zusätzlich zum Fahrzeugschein auch der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.
Achtung:
Der Halter muss sich bereits in Bremen an- bzw. umgemeldet haben.
Ein Fahrzeug kann bei jeder Zulassungsbehörde im Bundesgebiet außer Betrieb gesetzt werden.
Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.