# Kfz-Besitz
Sie haben sich für ein Auto entschieden und möchten endlich damit fahren? Oder müssen Sie Ihren fahrbaren Untersatz stilllegen? In beiden Fällen sind Sie hier richtig. Von der Erstzulassung über die Ummeldung bis zur Abmeldung – diese und zahlreiche weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie hier.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
- Kauf und Verkauf eines Kraftfahrzeugs in einem anderen Mitgliedstaat
- Nationale Verkehrsvorschriften und Anforderungen an Fahrer, einschließlich allgemeiner Vorschriften für die Nutzung der nationalen Straßenverkehrsinfrastruktur: zeitabhängige Gebühren (Vignette), entfernungsabhängige Gebühren (Maut), Emissionsplakette
- Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat
Wenn Sie außerhalb der EU verreisen möchten, dann benötigen Sie meist einen Reisepass. Diesen müssen Sie beantragen.
Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Sie erleichtern damit die Arbeit der Grenzpolizei zur Verhinderung von Kindesentziehungen oder eines unerlaubten Entfernens von Kindern aus dem Einflussbereich eines oder beider Personensorgeberechtigter.
Für die Einverständniserklärung wird folgender Inhalt empfohlen:
- die Personalien Ihres Kindes oder des anderen Minderjährigen, für den Sie sorgeberechtigt sind
- Ihre eigenen Personalien und Angaben zu Ihrer Erreichbarkeit
- die geplante Reiseroute
- die Personalien volljähriger Begleitpersonen
- die Beglaubigung Ihrer Unterschrift (durch Notar)
- ggf. eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache des Ziellandes (beispielsweise durch ein Übersetzerbüro)
Wenn Ihr Kind oder ein anderer Minderjähriger, für den Sie erziehungsberechtigt sind, eine Auslandsreise ohne Ihre Begleitung unternimmt, empfehlen wir, ihm neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie Ihrer eigenen Ausweisdatenseite mitzugeben.
Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Sie erleichtern damit die Arbeit der Grenzpolizei zur Verhinderung von Kindesentziehungen oder eines unerlaubten Entfernens von Kindern aus dem Einflussbereich eines oder beider Erziehungsberechtigter.
Für die Einverständniserklärung empfehlen wir folgenden Inhalt:
- die Personalien Ihres Kindes oder des anderen Minderjährigen, für den Sie erziehungsberechtigt sind
- Ihre eigenen Personalien und Angaben zu Ihrer Erreichbarkeit
- die geplante Reiseroute
- die Personalien volljähriger Begleitpersonen
- die Beglaubigung Ihrer Unterschrift (durch einen Notar, das Rathaus o. Ä.)
- ggf. eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache des Ziellandes (beispielsweise durch ein Übersetzerbüro)
Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen im Zielland wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Vertretung dieses Landes.
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Wenn Sie ein Elektro-Fahrzeug kaufen, können Sie auf Antrag einen Umweltbonus von bis zu EUR 6.000 erhalten. Die genaue Höhe hängt unter anderem ab vom Antrieb des Fahrzeugs sowie von dessen Basispreis.
Haben Sie Ihren Reisepass verloren? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellst möglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderreisepass.
Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie
- in das nicht zur EU gehörende Ausland reisen wollen oder
- Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Personalausweises erfüllen können.
In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen.
Tipp: Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Express-Reisepasses ein Reisedokument, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.
Die Passbehörde wird die Polizei über den Verlust Ihres Passes informieren.
Wenn Sie im Ausland leben und mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verzichtserklärung auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben.