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1 - 10 von 934 Einträgen in der Lebenslage „#Kfz-Besitz“

  • Wenn Sie ein Elektro-Fahrzeug kaufen, können Sie auf Antrag einen Umweltbonus von bis zu EUR 6.000 erhalten. Die genaue Höhe hängt unter anderem ab vom Antrieb des Fahrzeugs sowie von dessen Basispreis.

  • Das Parken ist in manchen Wohngebieten zu gewissen Zeiten oder sogar immer nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert dabei keinen (festen) Stellplatz.

    Stellplätze für Behinderte sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.

  • Für die folgenden Bereiche der Innenstadt und Geestemünde werden entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt:

    Elbinger Platz,
    Bismarck- und Schillerstraße,
    Konrad-Adenauer-Platz,
    Südliche Innenstadt,
    Am Alten Vorhafen,
    An der Geeste,
    An der Pauluskirche,
    Folkert-Potrykus-Straße,
    Lohmannstraße,
    Nördliche Innenstadt

  • Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.

  • Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine ausreichende Umweltplakette.

    In Abhängigkeit vom Emissionsverhalten von Kraftfahrzeugen werden rote, gelbe oder grüne Umweltplaketten ausgegeben.

    Mittlerweile ist zur Einfahrt in eine Umweltzone in nahezu allen Fällen eine grüne Plakette erforderlich.

    Umweltzonen werden von den zuständigen Behörden der Länder zur Verbesserung der Luftqualität eingerichtet. In Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge einfahren, die bestimmte Emissionsanforderungen erfüllen.

    Kraftfahrzeuge

    Kraftfahrzeuge werden dazu in die Schadstoffgruppen 1 bis 4 unterteilt (Anhang 2 der 35. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung [BImSchV]).

    Eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:

    • alle Benzin-Pkw mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation und Benzin-Pkw ab der Abgasstufe Euro 1,
    • Diesel-Pkw ab der Abgasstufe Euro 4,
    • Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Eine gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3 sowie Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Eine rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2) erhalten Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2 sowie Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Umweltplakette.

    Nutzfahrzeuge und Busse

    Für Nutzfahrzeuge und Busse der Abgasstufen Euro I und besser gilt eine entsprechende Zuordnung:

    Eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:

    • Diesel-Fahrzeuge ab der Abgasstufe Euro IV und besser
    • Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro III, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Eine gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro III sowie Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro II, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Eine rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2)  erhalten Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro II sowie Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro I, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Umweltplakette.

  • Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.

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