Arbeit
# Berufsanerkennung
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Hier erfahren Sie, was für die Anerkennung und Gleichstellung ausländischer Berufsabschlüsse zu tun ist.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ bzw. „Gesundheits- und Krankenpfleger“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Ergotherapeut“ oder Ergotherapeutin führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Physiotherapeutin oder Physiotherapeut“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.