Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands befristet oder unbefristet ausgestellt.
Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch aus einem Nicht-EU-Staat sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen als auch bestimmte Rechte und – je nach Art der Eintragung im Ausweis – Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
- Anspruch auf Zusatzurlaub
- Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung,
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
- Benutzung von Behindertenparkplätzen
- Parkerleichterungen
- Rundfunkgebührenbefreiung
- ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen
Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind:
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- H – Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- Bl – Blind
- Gl – Gehörlos
- RF – Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- G – Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- TBl – Taubblind
Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen „G", „aG", „H", „Bl" oder „Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenen Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Hierfür ist zusätzlich eine gültige Wertmarke notwendig.
Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.
Ansprechpartner und Zuständigkeiten:
Telefonnummer: 02352 / 966 + Durchwahl
Anträge:
Papieranträge erhalten Sie im Rathaus Ihres Wohnorts, elektronische Anträge können Sie sich unten, unter Formulare herunterladen.
Verlust von Ausweisen oder Beiblättern:
Bei Verlust des Ausweises oder Beiblatts ist eine schriftliche Verlustmeldung erforderlich. Es genügt eine entsprechende E-Mail an schwerbehindert@maerkischer-kreis.de.
Im Feststellungsverfahren wird ermittelt,
- ob eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt,
- welcher Grad der Behinderung vorhanden ist und
- welche gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen gegeben sind (Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis).
Im Feststellungsverfahren werden der Grad der Behinderung festgesetzt und sogenannte Merkzeichen zuerkannt.
Die wichtigsten Merkzeichen sind:
- G für erheblich in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr eingeschränkt
- aG für außergewöhnlich gehbehindert (hierzu gehören Menschen, die ständig, auch für kurze Entfernungen, einen Rollstuhl nutzen müssen)
- B für die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- H für hilflos
- Bl für blind
- Gl für gehörlos
- TBl für taubblind
Der Märkische Kreis stellt den entsprechenden Schwerbehindertenausweis aus.
Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden u.a. behandelnde Ärzte um Befundberichte gebeten und die medizinischen Unterlagen durch einen ärztlichen Gutachter beurteilt.
Verschlimmert sich die Behinderung, kann ein neuer Antrag auf Feststellung der Behinderung gestellt werden.
Erst- oder Änderungsanträge für einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie im Bürgerbüro. Von dort werden die ausgefüllten Anträge an den Märkischen Kreis zur Bearbeitung weitergeleitet. Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf der Plattform ELSTA.NRW online beantragen.Sie können Ihren Schwerbehindertenausweis im Bürgerbüro verlängern lassen. Sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis in Scheckkartenformat besitzen, können Sie diesen im Bürgerbüro nicht verlängern lassen.Sollte sich zum Zeitpunkt der Verlängerung allerdings eine Änderung Ihres Behindertenstatus ergeben haben, wenden Sie sich direkt an den Märkischen Kreis in Altena.Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, den zu ändernden Ausweis mit Passfoto im Bürgerbüro abzugeben. Der Ausweis wird dann zum Märkischen Kreis weitergeleitet.
Erst- oder Änderungsanträge für einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie im Bürgerbüro. Von dort werden die ausgefüllten Anträge an den Märkischen Kreis zur Bearbeitung weitergeleitet. Sie können Ihren Antrag auch online unter elsa.nrw stellen.
Sie können Ihren Schwerbehindertenausweis im Bürgerbüro verlängern lassen. Sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis in Scheckkartenformat besitzen, können Sie diesen im Bürgerbüro nicht verlängern lassen.
Sollte sich zum Zeitpunkt der Verlängerung allerdings eine Änderung Ihres Behindertenstatus ergeben haben, wenden Sie sich direkt an den Märkischen Kreis in Altena.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, den zu ändernden Ausweis mit Passfoto im Bürgerbüro abzugeben. Der Ausweis wird dann zum Märkischen Kreis weitergeleitet.
