# Import und Export
Welche Regeln gelten für grenzüberschreitenden Handel? Zum Schutz vor Gefahren und zur Einhaltung internationaler Abkommen gibt es einige Import-Ausnahmen und Beschränkungen. Deutschland hat eine lange Exporttradition. Doch was muss bei der Ausfuhr beachtet werden? Entsprechende Informationen und Verwaltungsleistungen finden Sie hier.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Wenn Sie aus einem Drittland in die Europäische Union umziehen, können Sie Hausrat und anderes Umzugsgut in der Regel zollfrei einführen. Sie müssen das jedoch beim Zoll anmelden.
Wenn Sie mit zollrechtlich relevanten Tätigkeiten befasst sind, wie etwa dem Im- oder Export von Waren, müssen Sie eine EORI-Nummer beantragen.
Wenn Sie Waren von außerhalb der EU nach Deutschland einführen, können Sie die Zollanmeldung über das Internet abgeben.
Wenn Sie Waren in die Europäische Union importieren, bekommen Sie unter bestimmen Voraussetzungen Zollabgaben erstattet oder erlassen. Dafür können Sie auch ohne eigenen Zugang zum ATLAS-System einen Antrag bei den Zollbehörden stellen.
Bei der Einfuhr von Waren nach Deutschland werden stets die geltenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuern fällig, die in der Regel direkt bei der Einfuhr gezahlt werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Importeur oder Spedition einen Zahlungsaufschub beantragen.
Wenn Sie Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder andere Gegenstände in Länder außerhalb der EU ausführen, dürfen diese keine Schadorganismen enthalten. Als Nachweis hierzu müssen Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis oder ein Vorausfuhrzeugnis oder Wiederausfuhrzeugnis beantragen.
Sie wollen ein Aufschubkonto nutzen, um Zahlungsaufschub beim Zoll abzuwickeln? Dafür benötigen Sie unter anderem eine Aufschub-BIN, mit der Sie sich elektronisch ausweisen können.