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1 - 10 von 153 Einträgen in der Geschäftslage „#Import und Export“

  • Wenn Sie Kulturgut aus Deutschland ausführen möchten, benötigen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfuhrgenehmigung.

  • Wenn Sie nationales Kulturgut vorübergehend oder dauerhaft aus Deutschland ausführen möchten, müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung beantragen.

  • Wenn Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Zoll oder einer Behörde im Drittland für die Einfuhr von Grundstoffen oder grundstoffhaltigen Mischungen oder Naturprodukten benötigen, können Sie eine Unbedenklichkeitserklärung beantragen.

  • Wenn Sie als Unternehmen mit Kraftomnibussen, die nicht in Deutschland zugelassen sind, Personen über die Grenzen an deutschen Seehäfen oder über die Grenze zur Schweiz befördern, müssen Sie Umsatzsteuer bezahlen.

  • Wenn Sie nicht sicher sind, in welcher Höhe Sie für Lieferungen oder einen innergemeinschaftlichen Erwerb eines Gegenstands Umsatzsteuer bezahlen müssen, können Sie eine unverbindliche Auskunft dazu beantragen.

  • Wenn Ihre Waren wegen Fälschungsverdacht angehalten werden, informiert Sie der Zoll über die weiteren Schritte.

  • Wenn Sie befürchten, dass Waren, die Ihre Rechte geistigen Eigentums verletzen könnten, in die Zollunion ein- beziehungsweise ausgeführt werden, können Sie bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz die Anhaltung dieser Waren beantragen.

  • Wenn Sie Waren aus dem oder in das Zollgebiet der Europäischen Union verbringen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine summarische Eingangs- beziehungsweise Ausgangsanmeldung abgeben. Das können Sie unter anderem über die Internet-Anmeldung machen.

  • Mit der "MRN-Statusauskunft" des Zolles können Sie online Informationen zu Ihren (Wieder-)Ausfuhranmeldungen abrufen.

  • Wenn Sie als Unternehmen selbst den Ursprung einer Exportware nachweisen wollen, müssen Sie dafür einmalig einen Antrag stellen. Zudem gibt es ein vereinfachtes Verfahren um Vormaterialien mit oder ohne Ursprung zusammen zu lagern.

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