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  • Mehr Informationen zu dieser Verwaltungsleistung.
  • Wenn Sie unbegleitete Barmittel zum Beispiel im Post- und Frachtverkehr aus einem Drittland in oder durch die Europäische Union oder aus der Europäischen Union in ein Drittland verbringen, müssen Sie nach Aufforderung durch die Zollbehörden eine Offenlegungserklärung einreichen.

  • Wenn Sie als Unternehmen selbst den Ursprung einer Exportware nachweisen wollen, müssen Sie dafür einmalig einen Antrag stellen. Zudem gibt es ein vereinfachtes Verfahren um Vormaterialien mit oder ohne Ursprung zusammen zu lagern.

  • Die IT-Verfahren ATLAS und AES dienen der elektronischen Zollabwicklung. Um Ihre verbrauchsteuerpflichtigen Warensendungen unter Steueraussetzung elektronisch anmelden und abwickeln zu können, müssen Sie an EMCS teilnehmen.

  • Reisende aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat können unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei in Deutschland einkaufen.

  • Waren, die im internationalen Straßenverkehr im TIR-Verfahren befördert werden, können Sie als "zugelassener Empfänger" empfangen. 

  • Wenn Sie Waren von außerhalb der EU nach Deutschland einführen, können Sie die Zollanmeldung über das Internet abgeben.

  • Um die Abfertigung von Waren bei Einfuhr in den europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen, können Sie zuvor eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.

  • Wenn Sie Waren von Deutschland in ein Land außerhalb der Europäischen Union (Drittland) ausführen, können Sie die Zollanmeldung unter bestimmten Voraussetzungen über das Internet erledigen. 

  • Wenn Sie aus einem Drittland in die Europäische Union umziehen, können Sie Hausrat und anderes Umzugsgut in der Regel zollfrei einführen. Sie müssen das jedoch beim Zoll anmelden.

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