Informationen zu Rechten & Pflichten in Steuern und Abgaben für Betriebe
Die Umsatzsteuer, im internationalen Kontext auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, wird grundsätzlich durch die Finanzbehörden der Länder verwaltet.
Einzelne Aufgaben werden vom Bundeszentralamt für Steuern wahrgenommen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeszentralamts für Steuern sowie den jeweiligen Portalen der Bundesländer.
Bundesministerium der Finanzen