Beschäftigung von Arbeitnehmern in anderen Mitgliedstaaten
Informationen zu Rechten & Pflichten in #Personal finden
Informationen zu Rechten & Pflichten
Beschäftigung von Arbeitnehmern in anderen Mitgliedstaaten (Entsendung von Arbeitnehmern, Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr, Wohnsitzanforderungen für Arbeitnehmer)
Arbeitgeber mit Sitz im Ausland müssen vor der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland in bestimmten Branchen eine Meldung abgeben.
Nähere Informationen gibt es
Welcher Behörde soll die Entsendung gemeldet werden?
Der Arbeitgeber muss die Meldung gegenüber der Generalzolldirektion abgeben.
Die Meldung erfolgt auf dem
Welche Informationen soll die Meldung enthalten?
Eine Übersicht über die Angaben, die die Meldung enthalten muss, findet sich
Diese Angaben werden auf dem Mindestlohn-Meldeportal strukturiert abgefragt.
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
14.12.2022