# Auswanderung
Sie wollen Deutschland "Auf Wiedersehen" sagen? Das ist schade. Auf Ihrem Weg ins Ausland unterstützen wir Sie trotzdem. Sei es beim Umschreiben des Führerscheins, der Mitnahme des Autos oder dem Briefwahlantrag. Informationen rund um das Thema Auswandern finden Sie hier.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Wenn Sie die deutsche Sprache erlernen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einem Integrationskurs teilnehmen.
Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von 50 Prozent Ihres Kostenbeitrags beantragen.
Wenn Sie für Ihre gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zu hohe Beiträge gezahlt haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Erstattung beantragen.
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind, können Sie den Integrationskurs unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos besuchen.
Wenn Sie als steuerpflichtige (juristische) Person ausländische Einkünfte aus einem Staat erzielen, mit dem ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht, kann zur Vorlage bei einer ausländischen Finanzverwaltung eine Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich sein.
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden, können Sie sich in bestimmten Fällen davon befreien lassen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.