# Auslandsaufenthalt
Reisende soll man nicht aufhalten. Egal ob Sie ein Auslandssemester planen, exotische Orte bereisen oder Ihre Kinder mit von der Partie sind – Sicherheit und Gesundheit haben Priorität. Hier finden Sie Informationen für lange, kurze oder außergewöhnliche Auslandsaufenthalte.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
- Anrufe und Versand und Empfang von elektronischen Nachrichten und elektronischen Daten innerhalb der Union
- Besitz eines Bankkontos in einem anderen Mitgliedstaat
- Reisedokumente
- Forschungstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat als Teil eines Bildungsprogramms
- Krankenversicherungsbestimmungen für kurze oder längere Aufenthalte in einem anderen Mitgliedstaat und Antrag auf Ausstellung einer Europäischen Krankenversicherungskarte
- Medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat
- Mieten eines Kraftfahrzeugs
- Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat
- Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat
Wenn Sie die deutsche Sprache erlernen und sich selbständig im Alltag zurechtfinden wollen, können Sie unter bestimmten Voraus-setzungen an einem Integrationskurs teilnehmen.
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion als Anbieter in einer eigenen Anwendung nutzen möchten, brauchen Sie ein Berechtigungszertifikat.
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung bei einer der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung von Familien bzw. die Anmeldung von Einzelpersonen unterschiedliche Formulare angeboten werden. Dabei ist das Formular für die Anmeldung von Einzelpersonen auch von gemeinsam umziehenden, aber nicht miteinander verheirateten/in gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Personen zu verwenden.
Bei Zuzug aus dem Ausland ist grundsätzlich persönliches Erscheinen für alle meldepflichtigen Personen erforderlich.
Die Anmeldung übers Internet ist nicht möglich.
Wenn Ihr Kind oder ein anderer Minderjähriger, für den Sie erziehungsberechtigt sind, eine Auslandsreise ohne Ihre Begleitung unternimmt, empfehlen wir, ihm neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie Ihrer eigenen Ausweisdatenseite mitzugeben.
Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Sie erleichtern damit die Arbeit der Grenzpolizei zur Verhinderung von Kindesentziehungen oder eines unerlaubten Entfernens von Kindern aus dem Einflussbereich eines oder beider Erziehungsberechtigter.
Für die Einverständniserklärung empfehlen wir folgenden Inhalt:
- die Personalien Ihres Kindes oder des anderen Minderjährigen, für den Sie erziehungsberechtigt sind
- Ihre eigenen Personalien und Angaben zu Ihrer Erreichbarkeit
- die geplante Reiseroute
- die Personalien volljähriger Begleitpersonen
- die Beglaubigung Ihrer Unterschrift (durch einen Notar, das Rathaus o. Ä.)
- ggf. eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache des Ziellandes (beispielsweise durch ein Übersetzerbüro)
Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen im Zielland wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Vertretung dieses Landes.
Personen,
- für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt ist oder die von einer Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können,
können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, befreit werden.
Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.