# Auslandsaufenthalt
Reisende soll man nicht aufhalten. Egal ob Sie ein Auslandssemester planen, exotische Orte bereisen oder Ihre Kinder mit von der Partie sind – Sicherheit und Gesundheit haben Priorität. Hier finden Sie Informationen für lange, kurze oder außergewöhnliche Auslandsaufenthalte.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
- Roaming (Anrufe, SMS, mobile Daten) innerhalb der EU
- Bankkonten in der EU
- Reisedokumente
- Forschungsarbeiten in einem anderen Mitgliedstaat
- Haftungs- und Pflichtversicherungsbestimmungen in einem anderen Mitgliedstaat
- Krankenversicherungsbestimmungen und Antrag auf Ausstellung einer Europäischen Krankenversicherungskarte
- Arzt- oder Krankenhausbesuch im Ausland
- Fahrzeuge mieten
- Autozulassung in einem anderen EU-Land
- Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat
Wenn Sie die deutsche Sprache erlernen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einem Integrationskurs teilnehmen.
Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von 50 Prozent Ihres Kostenbeitrags beantragen.
Wenn Sie für Ihre gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zu hohe Beiträge gezahlt haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Erstattung beantragen.
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind, können Sie den Integrationskurs unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos besuchen.
Wenn Sie als steuerpflichtige (juristische) Person ausländische Einkünfte aus einem Staat erzielen, mit dem ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht, kann zur Vorlage bei einer ausländischen Finanzverwaltung eine Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich sein.
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion als anbietende Organisation in einer eigenen Anwendung nutzen möchten, brauchen Sie ein Berechtigungszertifikat.