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1 - 10 von 3,713 Einträgen in der Lebenslage „#Auslandsaufenthalt“

  • Wenn Sie berufstätig sind und erste Zipperlein auftauchen, bietet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung ein kostenloses Trainingsprogramm mit Elementen zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung. 
     

  • Sie sind bei Ihrer Arbeit einer Gefahr ausgesetzt, die zur Entstehung, Verschlimmerung oder dem Wiederaufleben einer Berufskrankheit führen kann? Sie haben erste, gesundheitliche Beschwerden? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf vorbeugende Maßnahmen.

  • Wenn Sie wegen einer Berufskrankheit nicht mehr arbeiten, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Übergangsleistung erhalten.

  • Sie können eine medizinische Reha von der Rentenversicherung erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist.

  • In der Regel erhalten Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) automatisch von Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie Ihre eGK verloren haben oder diese defekt ist, beantragen Sie eine neue eGK bei Ihrer Krankenkasse.

  • Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihre Kinder sowie Ihren Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichern. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

  • Ihre gesetzliche Krankenkasse dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen frei wählen und wechseln.
     

  • Sie können von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe erhalten, wenn Sie infolge einer Krankheit, Krankenhausbehandlung, Vorsorge- oder Rehabilitationskur der LKK oder wegen Schwangerschaft und Mutterschutz ausfallen. 

  • Wenn Sie wegen einer Schwangerschaft oder einer Entbindung Ihren Haushalt nicht führen können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Diese beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

  • Sie gehören zu einer Personengruppe, die nicht automatisch gesetzlich krankenversichert ist? Dann können Sie sich als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen.

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