# Arbeitsplatzwechsel
Sie haben einen neuen Arbeitsplatz? Der Wechsel bringt oft Fragen rund um Steuer und Sozialversicherung mit sich. Deshalb finden Sie hier Leistungen und Services, die Sie für den Start im neuen Job benötigen.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine Erlaubnis.
Wenn Sie während Ihrer Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen, können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, um so Ihre Lebenshaltungskosten zu decken.
Wenn Sie als Betrieb oder Austauschorganisation ausländischen Studierenden oder Hochschulabsolventinnen und -absolventen ein Praktikum in Deutschland anbieten möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen dafür vorab die Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit einholen.
Für die vorübergehende Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern als Saisonarbeiterinnen und -arbeiter muss der Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Wenn Ihr Betrieb schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen mit unter 18 Wochenstunden beschäftigt, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Pflichtarbeitsplatz anrechnen lassen.
Wenn Ihr Betrieb schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen beschäftigt, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf mehr als 1 Pflichtarbeitsplatz anrechnen lassen.
Wenn Sie nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auf freiwilliger Basis weiterversichern.