# Studium
Was ist ein Numerus Clausus? Wie kann ich ein Urlaubssemester beantragen? Wenn Sie studieren oder studieren möchten, sind Sie hier richtig. Hier finden Sie Informationen und Services über das Thema Studium – von der Einschreibung an einer Hochschule über die Studienplatzvergabe bis hin zur Exmatrikulation.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
- Forschungstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat als Teil eines Bildungsprogramms
- Praktika in einem anderen Mitgliedstaat
Wenn Sie außerhalb der EU verreisen möchten, dann benötigen Sie meist einen Reisepass. Diesen müssen Sie beantragen.
Ihre Hochschulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Haben Sie Ihren Reisepass verloren? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellst möglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderreisepass.
Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie
- in das nicht zur EU gehörende Ausland reisen wollen oder
- Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Personalausweises erfüllen können.
In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen.
Tipp: Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Express-Reisepasses ein Reisedokument, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.
Die Passbehörde wird die Polizei über den Verlust Ihres Passes informieren.
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.
- Alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten.
- Der Kinderreisepass wird seit dem 01.11.2007 maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Er ist ein Jahr gültig und kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres um jeweils ein Jahr verlängert werden.
- Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder unter 12 Jahren Reisepässe oder Personalausweise ausgestellt werden.
- Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich.
- Die Unterschrift ist durch das Kind zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung das zehnte Lebensjahr vollendet hat.