Forschungstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat absolvieren
Informationen zu Rechten & Pflichten in #Studium
Informationen zu Rechten & Pflichten
Forschungstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat als Teil eines Bildungsprogramms
§18e des deutschen A
Es ist ein Mitteilungsverfahren zur kurzfristigen Mobilität vorgesehen, welches vom
Langfristige Mobilität (180 Tage bis ein Jahr)
In Fällen, in denen Forschende bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu Zwecken der Forschung besitzen, der im Anwendungsbereich der
Der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 18f AufenthG kann sowohl bei der zuständigen Ausländerbehörde als auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingereicht werden. Wird der Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingereicht, nimmt dieses den Antrag entgegen und leitet ihn an die zuständige Ausländerbehörde weiter.
Neben dem Aufenthaltstitel des ersten EU-Staates (ausgestellt für Forschungszwecke und nach der REST-Richtlinie) müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden: anerkannter, gültiger Pass/Passersatz, Aufnahmevereinbarung oder Vertrag mit der aufnehmenden Forschungseinrichtung, Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (inkl. Krankenversicherungsnachweis).
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für den Inhalt
EURAXESS Deutschland/ Nationale Koordinierungsstelle / Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
01.09.2020