Leistungsgruppen in der Lebenslage „Steuern und Abgaben“

  • Die Steuererklärung steht an und Sie haben jede Menge Fragen? Hier finden Sie die passenden Beratungsangebote, Anlaufstellen und Auskünfte. Außerdem erhalten Sie Informationen zu Freibeträgen oder anderen Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung, die für Sie in Frage kommen.
  • Wer zahlt Einkommenssteuer? Arbeitgeber führen die Einkommensteuer für ihre Angestellten direkt ans Finanzamt ab. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient die wiederum die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.
  • Was bedeutet Sozialversicherungspflicht? Sozialabgaben zahlen Sie immer dann, wenn Sie sozialversicherungspflichtig sind. Zu den Sozialabgaben zählen die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Grundsteuer und Grunderwerbsteuer werden auf den Besitz und den Erwerb von Grundstücken erhoben.
  • Gemeinden können für Nebenwohnsitze eine Zweitwohnungssteuer erheben.
  • Für Kraftfahrzeuge müssen Sie Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Besondere Regelungen gelten für Menschen mit Behinderungen.
  • Sie haben etwas geerbt? Dafür müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen hingegen der Schenkungsteuer.
  • Neben den bekanntesten Steuern wie Einkommensteuer, Grundsteuer und Erbschaftsteuer gibt es noch weitere Steuern für besondere Bereiche, etwa die Hundesteuer oder die Gewerbesteuer.
  • Der Gesetzgeber räumt zahlreiche Freibeträge und Zulagen ein, zum Beispiel die Förderung der Riester-Rente.