Über das Bundesportal

Willkommen auf dem Bundesportal!

Das Bundesportal ist der zentrale Zugangspunkt zu den Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Ihr „Amt für alles“. Herausgeber des Bundesportals ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Woher stammen die Auskünfte?

Die Informationen, die Sie auf dem Bundesportal finden, stammen von den jeweils verantwortlichen staatlichen Stellen: Das kann zum Beispiel eine große Bundesbehörde sein, ein Landesamt oder ein kleiner Landkreis. Gebündelt an einer Stelle erhalten Sie verbindliche Auskünfte und behördliche Verwaltungsleistungen von vielen unterschiedlichen offiziellen Einrichtungen.

Was kann ich hier machen?

Sie möchten einen Angelschein beantragen, eine Baugenehmigung einholen, heiraten oder die Scheidung einreichen? All das sind Beispiele für Verwaltungsakte, über die Sie sich auf dem Bundesportal informieren können. In vielen Fällen können Sie die nötigen Anträge und Dokumente hier auch gleich ausfüllen, an die zuständige Stelle schicken und den Vorgang online abschließen. Schritt für Schritt kommen weitere Leistungen hinzu, die Sie auf dem Bundesportal abrufen können, ohne einen Behördentermin vereinbaren zu müssen.

Wie finde ich die zuständige Stelle?

Mithilfe der Stichwortsuche gleich auf der Startseite gelangen Sie schnell zu der Behörde, die für Ihr Anliegen zuständig ist. Sie wollen Angeln gehen? Geben Sie in dem Suchfeld auf der Startseite ein Stichwort ein (zum Beispiel „Fischereischein“). Nun wird Ihnen eine Ergebnisliste mit zwei Filteroptionen angezeigt. Der erste ist ein Ortsfilter, dort können Sie Ihren Ort oder Ihre PLZ (Postleitzahl) eingeben. Wenn Sie den Filter anwenden, werden Ihnen nur Treffer für Ihre Region angezeigt. Mit dem zweiten Filter können Sie Ihre Suchergebnisse nach Kategorien eingrenzen. Für den Suchbegriff "Fischereischein" können Sie beispielsweise die Kategorien "Fischerei" und "Schifffahrt" finden. 

Wie kann ich das Portal noch nutzen?

Neben der Stichwortsuche sind die Themen nach Lebenslagen (für private Anliegen) und Geschäftslagen (für Unternehmen) geordnet. Hier können Sie per Klick durch die Themen navigieren. In den Lebenslagen finden Sie zum Beispiel das Themenfeld „Geburt“, in den Geschäftslagen etwa „Logistik“.

Warum gibt es das Bundesportal?

Hintergrund für das Bundesportal ist das Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017. Dadurch wurden Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten und ihre Internet-Portale miteinander zu einem Verbund zu verknüpfen. Das Angebot soll sich dabei an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer orientieren und nicht an den Gewohnheiten der Behörden. Die Verwaltung in Deutschland soll dadurch bürgernäher, transparenter und effizienter werden.

Wo werde ich meine Frage los?

Das Bundesportal soll leicht verständlich und selbsterklärend sein. Wenn das nicht an jeder Stelle gelingt, haben Sie immer die Möglichkeit, eine Frage zu stellen, falls Sie etwas nicht verstanden haben oder etwas fehlt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier: Fragen & Antworten

Hier können Sie uns Ihre persönlichen Fragen direkt stellen: Support-Formular

Anregungen und Kritik

Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge, die in die Weiterentwicklung des Portals einfließen. 

Wenn Sie mögen, nutzen Sie gerne unser Kontakt-Formular: Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Europäische Dimension

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im Jahr 2018 beschlossen, mit der Verordnung zum „Single Digital Gateway“ (SDG) ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU zu schaffen. Das SDG und das Bundesportal verfolgen dasselbe Ziel: Das digitale Angebot der Verwaltung soll bürgernah und nutzerfreundlich sein. Zudem sollen alle Leistungen der öffentlichen Verwaltung über ein einziges Portal zu finden sein.

Auf europäischer Ebene wird das Informationsportal „Your Europe“ zur zentralen Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen der Europäischen Union ausgebaut. „Your Europe“ wird mit den Portalen der Mitgliedstaaten verlinkt – in Deutschland mit dem Bundesportal.

Hilfs- und Problemlösungsdienste im Rahmen der EU

Die Europäische Union bietet so genannte Unterstützungsdienste, die den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer EU-Binnenmarktrechte behilflich sein sollen – zum Beispiel bei der Bereitstellung von Informationen über Produkte, der Anerkennung von Berufsqualifikationen oder Verbraucherfragen. Mehr darüber erfahren Sie auf unserer Seite für Hilfs- und Problemlösungsdienste.