Den Austritt aus einer Kirche oder einer sonstigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft des öffentlichen Rechts können Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht erklären. Alternativ können Sie den Austritt bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form erklären (was zusätzliche Kosten verursacht). Von dort wird die Erklärung an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet

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