Wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung abgeschlossen hat, kann in den juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) eintreten. Wer am Ende des juristischen Vorbereitungsdienstes die zweite juristische Staatsprüfung besteht, erwirbt damit die Befähigung zum Richteramt.

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