Zuschüsse für vorbeugende Maßnahmen für Schafe und Ziegen beantragen Unfortunately this specification of service has not yet been completely translated.
Für Schafe und Ziegen können Beihilfen für Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung, Überwachung und Tilgung von Tierseuchen gezahlt werden.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz kann Beihilfen zahlen für Maßnahmen zur Früherkennung und zur Verhütung, Bekämpfung, Überwachung und Tilgung von Tierseuchen und seuchenhaft verlaufenden Tierkrankheiten oder Zoonosen. Die Beihilfen werden gezahlt als freiwillige Leistungen für labordiagnostische Untersuchungen auf Brucellose sowie für die amtliche Tierkennzeichnung und der damit verbundenen Beratungsdienste. Darüber hinaus gibt es Beihilfen für die Entfernung und Beseitigung von Falltieren.
Voraussetzung für die Zahlung sind die ordnungsgemäßen Tierzahlmeldungen und -Nachmeldungen sowie die fristgerechte Entrichtung der Beiträge an die TSK Hamburg. In der jeweils geltenden Beihilferichtlinie sind die Maßnahmen, für die Beihilfen gewährt werden sowie, die weiterführenden Voraussetzungen für die Zahlung der Beihilfen und die Höhe der Zuschüsse geregelt.
Voraussetzung für die Zahlung sind die ordnungsgemäßen Tierzahlmeldungen und -Nachmeldungen sowie die fristgerechte Entrichtung der Beiträge an die TSK Hamburg. In der jeweils geltenden Beihilferichtlinie sind die Maßnahmen, für die Beihilfen gewährt werden sowie, die weiterführenden Voraussetzungen für die Zahlung der Beihilfen und die Höhe der Zuschüsse geregelt.
Keine
Preconditions
KeineHints
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) Verordnung (EU) Nr. 702/2014 Hamburger Beihilferichtlinien
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Aid for animal disease prevention and control measures
Beihilfen werden nur auf Antrag gewährt. Bei der Antragstellung ist das jeweilige von der BJV zur Verfügung gestellte Formblatt zu verwenden. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Zusätzliche Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Meldung des Tierbestandes bei der Tierseuchenkasse und die rechtzeitige und vollständige Zahlung der fälligen Beiträge.
Für die vom Landeslabor Institut für Hygiene und Umwelt erbrachten Leistungen für labordiagnostische Untersuchungen erfolgt ein Datenaustausch zwischen der BJV und dem HU Die Zahlung der Beihilfe erfolgt als Zuschuss an die mit der Durchführung der Maßnahme beauftragten Dienstleister. Beihilfen für Tierverluste werden als Zuschuss direkt an den Beihilfeempfänger gewährt.
Zusätzliche Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Meldung des Tierbestandes bei der Tierseuchenkasse und die rechtzeitige und vollständige Zahlung der fälligen Beiträge.
Für die vom Landeslabor Institut für Hygiene und Umwelt erbrachten Leistungen für labordiagnostische Untersuchungen erfolgt ein Datenaustausch zwischen der BJV und dem HU Die Zahlung der Beihilfe erfolgt als Zuschuss an die mit der Durchführung der Maßnahme beauftragten Dienstleister. Beihilfen für Tierverluste werden als Zuschuss direkt an den Beihilfeempfänger gewährt.
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Last update or date of publication
28.07.2022