Verwendung von Arbeitsmitteln - Erteilung von Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung Unfortunately this specification of service has not yet been completely translated.
Sie sind Arbeitgeber und bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung sind für Sie nur durch sehr hohen Aufwand umsetzbar und nicht verhältnismäßig? Dann besteht die Möglichkeit eine Ausnahme von diesen zu beantragen.
Sie benötigen eine Ausnahme von den §§ 8, 9, 10, 11 oder den Regelungen des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Die Ausnahme kann erteilt werden,
Die Ausnahme kann erteilt werden,
- wenn die Anwendung der Vorschriften für Sie als Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde,
- die Ausnahme sicherheitstechnisch vertretbar ist
- und mit dem Schutz der Beschäftigten und, soweit überwachungsbedürftige Anlagen betroffen sind, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar ist.
Ein schriftlicher Antrag notwendig. In diesem Antrag müssen Sie Folgendes darlegen:
- den Grund für die Beantragung der Ausnahme,
- die betroffenen Tätigkeiten und Verfahren,
- die Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
- die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen.
Preconditions
Eine Ausnahme kann erteilt werden,- wenn die Anwendung der Vorschriften für Sie als Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde,
- die Ausnahme sicherheitstechnisch vertretbar ist
- und mit dem Schutz der Beschäftigten und, soweit überwachungsbedürftige Anlagen betroffen sind, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar ist.
- den Grund für die Beantragung der Ausnahme,
- die betroffenen Tätigkeiten und Verfahren,
- die Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
- die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen.
Hints
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.- Sie reichen den schriftlichen Antrag mit den Begründungen ein.
- Der Antrag wird geprüft.
- Ggf. wird ein Sachverständigengutachten nachgefordert.
- Anschließend erfolgt die abschließende Prüfung des Antrags.
- Es folgt der Bescheid, zustimmend oder ablehnend.
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