Die Stadt Leipzig gewährt nach Maßgabe dieser Fachförderrichtlinie Zuwendungen zu den Personalkosten von konkreten Personalstellen für die tätigkeitsbegleitende Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum staatlich anerkannten Erzieher sowie von Studentinnen und Studenten der einschlägigen Berufsakademien (berufsbegleitend) in Sachsen an Träger der freien Jugendhilfe in der Regel in den ersten drei Ausbildungsjahren. Die Ausbildung oder das Studium darf noch nicht begonnen haben. Gefördert werden nur berufsbegleitende Ausbildungen zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum staatlich anerkannten Erzieher mit einem hohen Praxisanteil (mindestens 50 %) sowie berufsbegleitende einschlägige Studiengänge.

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