Der Hauptstadtkulturfonds (HKF) wurde vom Bund und dem Land Berlin gemeinsam ins Leben gerufen, um bedeutsame kulturelle Projekte in der Bundeshauptstadt Berlin zu ermöglichen, die der gesamtstaatlichen Repräsentation dienen. Hierfür stellt der Bund dem Land Berlin jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung. Der HKF fördert kulturelle Projekte und Veranstaltungen aus verschiedenen künstlerischen Sparten sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben. Gefördert werden kleinere wie größere Projekte. Die mögliche Antragssumme ist auf maximal 200.000 Euro begrenzt
- Sie können eine Förderung beantragen für Projekte aus den Bereichen: Bildende Kunst, Darstellende Künste, Tanz, Film, Literatur, Medienkunst, Musik, Zeitgeschichte/Geschichte, inter- und transdisziplinäre Vorhaben.
- Entscheidend für die Auswahl sind die inhaltliche und die künstlerische Qualität. Die Projekte müssen für Berlin erarbeitet und in Berlin präsentiert werden, sollen aber für ein Publikum oder eine Fachöffentlichkeit über Berlin hinaus relevant sein.
Aus dem HKF werden Einzelprojekte und Veranstaltungen gefördert, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben. Der Fonds trägt durch die Förderung kultureller und künstlerischer Projekte dazu bei, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen. Gefördert werden innovative Ansätze, die zur Entwicklung der Künste beitragen, ebenso wie Vorhaben, die bedeutende Traditionen aufnehmen und weiterführen.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch den Hauptstadtkulturfonds (HKF). Das ist ausschließlich online möglich.
- Einreichungen für Projektanträge sind zweimal jährlich, in der Regel Mitte April und Anfang Oktober, für das Folgejahr möglich.
- Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
- Der Antrag muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden.
- Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Vergabeverfahren zugelassen.
- Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
- Über die Bewerbungen entscheidet der Gemeinsame Ausschuss des Hauptstadtkulturfonds auf Grundlage einer Juryempfehlung.
- Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden im Rahmen der Pressemitteilung zu den Förderergebnissen informiert.
- Die Titel der geförderten Projekte, die Namen der Antragstellenden und die Fördersummen werden im Rahmen der Pressemitteilung bekannt gegeben.
