Wenn für ein Grundstück der Eisenbahn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine zweckbestimmte Nutzung der Infrastruktur nicht mehr zu erwarten ist, wird es auf Antrag beim Eisenbahn-Bundesamt freigestellt. Dann geht die Planungshoheit wieder auf die Kommune über.
Unfortunately this specification of service has not yet been completely translated.
Responsible for the content
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Last update or date of publication
08.08.2022