Wer sich als Einzel- oder Parteibewerber für eine Wahl aufstellen lässt, muss der jeweils zuständigen Wahlleitung eine Wählbarkeitsbescheinigung vorlegen. In der Regel halten die Parteien die Vordrucke bereit; Einzelbewerber wenden sich an die Wahlleitung (in der Gemeinde Leutenbach erreichbar unter 07195/189-31). Wählbarkeitsbescheinigungen für Bewerber, die in der Gemeinde Leutenbach wohnen, werden ausschließlich vom Bürgerbüro der Gemeinde Leutenbach erteilt. Die Bescheinigungen werden für Parlaments- und Gemeinderatswahlen sowie Bürgermeisterwahlen kostenfrei erteilt.
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