Wenn Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie aufgrund einer beruflich bedingten Abwesenheit nicht mehr selbst nutzen können, wird Ihr Wohnförderkonto in der Regel aufgelöst und der Auflösungsbetrag wird besteuert.
Dies können Sie vermeiden, wenn Sie einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen.
