Wenn Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit behandelt werden müssen, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für Arznei- und Verbandmittel zur Heilbehandlung.

Unfortunately this specification of service has not yet been completely translated.

Online-Services

Responsible for the content
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Last update or date of publication
06.01.2023