Grundsätzlich muss vor der Erteilung der EU-Lizenz eine Genehmigung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen und/oder Ausflugsfahrten bzw. Ferienzielreisen vorliegen.
Die EU-Lizenz wird wie die nationale Genehmigung für Veranstalter von Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen höchstens für fünf Jahre erteilt. Danach muss eine Verlängerung beantragt werden.
Hinweis:
Der Betriebssitz oder die Niederlassung muss sich im handelsrechtlichen Sinn im Inland befinden.
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