Erstattung der Kosten von Leistungen der Krankenbehandlung für Schädigungsfolgen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
Geschädigten mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung für notwendige Krankenbehandlung anerkannter Schädigungsfolgen erhalten.
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