Wenn Sie als Person oder Ihr Unternehmen Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungen mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet haben, müssen Sie bestimmte Informationen an das Finanzamt und gegebenenfalls Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.
 

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Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Last update or date of publication
18.03.2022