Unternehmen der Fett-, Getreide-, Stärke-, Futtermittel-, Milch-, Zucker- und Alkoholwirtschaft und der Lebensmittelwirtschaft sind verpflichtet, regelmäßige Mengen- und/oder Preismeldungen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu machen.

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