Wenn Sie, beziehungsweise Ihr Unternehmen, eine Anlage betreiben, in der mit wassergefährdenden chemischen Stoffen umgegangen wird, müssen Sie die verwendeten Stoffe selbstständig in eine Wassergefährdungsklasse (WGK) einstufen und dem Umweltbundesamt mitteilen.

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Last update or date of publication
06.08.2021