Wenn Sie, beziehungsweise Ihr Unternehmen, eine Anlage betreiben, in der mit wassergefährdenden chemischen Stoffen umgegangen wird, müssen Sie die verwendeten Stoffe selbstständig in eine Wassergefährdungsklasse (WGK) einstufen und dem Umweltbundesamt mitteilen.
Unfortunately this specification of service has not yet been completely translated.
Responsible for the content
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Last update or date of publication
06.08.2021