Wenn Sie als Verpflichteter im Glücksspielsektor dazu verpflichtet sind, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Aufsichtsbehörde vorab anzeigen. Sie müssen der Aufsichtsbehörde anzeigen, wenn Sie einen Geldwäschebeauftragten abberufen möchten.

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