Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK). Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte, können weitere Waffen eingetragen werden. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe erhalten Sie für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz einer Waffe wird in der Regel unbefristet erteilt
Mit der grünen Waffenbesitzkarte wird der Erwerb und Besitz von
- mehrschüssigen Pistolen und Revolvern,
- Langwaffen wie Selbstladebüchsen, Selbstladeflinten, Repetierbüchsen, Repetierflinten, Einzelladern
- und Signalwaffen
Beantragen Sie die Waffenbesitzkarte (grün), wenn Sie eine Waffe erwerben (kaufen) wollen. Es wird Ihnen dann eine Waffenbesitzkarte ausgestellt und eine Erwerbserlaubnis (ein sogenannter Voreintrag) eingetragen.
- Sportschützen dürfen in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben.
- Wichtiger Hinweis für Jäger: Hier können Sie Erwerbsberechtigungen für Kurzwaffen beantragen. Verwenden Sie nicht diesen Vordruck, wenn Sie als Jäger eine erlaubnispflichtige Langwaffe, deren Teile oder Schalldämpfer erworben haben, sondern den Vordruck „Erwerbsanzeige“. Damit beantragen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb die Erteilung der Waffenbesitzkarte (grün) oder die Eintragung in eine vorhandene Waffenbesitzkarte.
- Wer Waffen erbt und sie behalten möchte, muss eine Waffenbesitzkarte (grün) beantragen oder die Waffe in eine bereits ausgestellte WBK eintragen lassen (Frist beachten). Geerbte Munition muss unverzüglich an Berechtigte oder die Polizei angegeben werden.
Auch für den Erwerb und Besitz der Munition für die eingetragenen Schusswaffen benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Munitionserwerbserlaubnis können Sie gleichzeitig mit der Waffenbesitzkarte (grün) beantragen. Einen zusätzlichen Munitionserwerbsschein benötigen Sie nur dann, wenn Sie Munition für Waffen, die nicht in Ihrer Waffenbesitzkarte eingetragen sind, erwerben oder besitzen wollen (unter "Weiterführende Informationen").
Hinweis
Möchten Sie eine Waffe nicht nur besitzen, sondern auch in der Öffentlichkeit bei sich führen, benötigen Sie zusätzlich einen Waffenschein.
