Entgegennahme einer Namenserklärung
Es gibt verschiedene Arten von Namenserklärungen:
- nach der Beurkundung des Kindes möchten die Eltern den Geburtsnamen eines Kindes bestimmen
- ein Kind möchte sich der Bestimmung seines Geburtsnamens durch die Eltern anschließen,
- ein Kind beantragt, den von seiner Mutter zur Zeit seiner Geburt geführten Namen als Geburtsnamen zu erhalten, wenn es den Namen eines Mannes führt, von dem rechtskräftig festgestellt wurde, dass er nicht der Vater des Kindes ist,
- ein Mann (bei dem sich herausstellt dass er nicht der Vater das Kindes ist) den Antrag stellt, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- ein Kind sich der Änderung des Familiennamens der Eltern oder eines Elternteils anschließt,
- der Elternteil, dem die elterliche Sorge allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, oder sein Lebenspartner dem Kind ihren Ehenamen oder ihren Lebenspartnerschaftsnamen erteilen oder diesen Namen dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen,
- der Elternteil, dem die elterliche Sorge allein zusteht, dem Kind den Namen des anderen Elternteils erteilt.
