Drohnen dürfen Sie ohne luftverkehrsrechtliche Genehmigung in der "offenen" Betriebskategorie" nur betreiben, wenn dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder der Luftverkehr nicht gefährdet werden. Sollten Sie die erforderlichen Bedingungen für einen zulässigen Betrieb nicht erfüllen (siehe –> Voraussetzungen), können Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

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