Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von kirchlichem Kulturgut in Drittstaaten beantragen
Wenn Sie als Kirche oder Religionsgemeinschaft ein bestimmtes Kulturgut regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Drittstaaten der Europäischen Union (EU) ausführen möchten, können Sie eine spezifisch offene Genehmigung beantragen.
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