Kinder, Jugendliche, Eltern und anderen Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, sich beraten zu lassen,
- in Erziehungsfragen
- in anderen familienbezogenen Problemlagen
- in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- zur Unterstützung bei der Ausübung des Umgangs.
