Die ersten Anmeldungen müssen in den Kommunen bzw. Landratsämtern vorgenommen werden, auf deren Gebiet die sexuelle Dienstleistung hauptsächlich durchgeführt wird. Da Prostitution in Sachsen nur in Städten mit mindestens 50.000 Einwohnern stattfinden darf, betrifft dies neben Dresden, Leipzig und Chemnitz auch Görlitz, Zwickau und Plauen. In diesen Städten ist es möglich, sich anzumelden.
Schritt 1: Amt für Gesundheit und Prävention
Für Personen, die als Prostituierte tätig sind oder eine solche Tätigkeit aufnehmen wollen, wird nach § 10 ProstSchG eine gesundheitliche Beratung durch das Amt für Gesundheit und Prävention der Stadt Chemnitz durchgeführt.
Die Behörde stellt zwei Bescheinigungen (bürgerlicher Name + Aliasname) über die durchgeführte Beratung aus. Beide Bescheinigungen müssen im Ordnungsamt zur Anmeldung vorgelegt werden.
Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen (so auch Escort, Domina, Erotik- oder Tantramassage).
Gültigkeit der Bescheinigungen:
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