Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen der Gewerbetreibende im Reisegewerbe, d.h. außerhalb seiner Niederlassung und außerhalb einer Messe, einer Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Vertriebsstätte aus (wie z. B. bei einer Kaffeefahrt eine angemietete Gaststätte, Veranstaltungsraum, Verkaufsbude oder Kraftfahrzeug) vorübergehend Waren verkauft oder Leistungen anbietet oder Bestellungen von Waren oder Leistungen annimmt.
Das Wanderlager ist anzuzeigen, wenn
- es öffentlich, z. B. in Zeitungen, auf Plakaten, im Internet oder anderen Medien, angekündigt oder beworben wird und
- die An- und Abreise der Teilnehmenden zum und vom Ort des Wanderlagers durch die Veranstaltenden oder von mit diesen zusammenwirkenden Personen erfolgt.
Verfahrensablauf
1. Die Anzeige muss durch die Veranstaltenden spätestens vier Wochen vor Beginn des Wanderlagers erfolgen. Sie können die Anzeige per Post oder online einreichen. Bitte füllen Sie die Anzeige vollständig aus.
2. Die zuständige Behörde überprüft Ihre Angaben und fragt nach, falls noch etwas fehlt. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Status Ihrer Anzeige informiert.
3. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie eine Bestätigung. Wenn nicht alle Bedingungen erfüllt sind oder Unterlagen fehlen, erhalten Sie von der zuständigen Behörde entsprechende Hinweise.
