Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen bereits angemeldeten selbstständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") innerhalb Berlins verlegen oder Ihre gewerblichen Tätigkeiten verändern. Wenn Sie Gewerbetreibender sind und sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden.
Dies ist der Fall, bei:
- Betriebsverlegung innerhalb von Berlin: Wenn Sie mit dem Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort innerhalb der Gemeinde umziehen. Die Gewerbeummeldung ist dann bei dem Ordnungsamt einzureichen, in dessen Bezirk sich Ihr neuer Betriebsstandort befindet.
- Wechsel bei der gewerblichen Tätigkeit: Wenn Sie die Waren oder Leistungen Ihres Gewerbes wechseln. Beispiel: Die Tätigkeit als Reisebüro wird eingestellt und das Gewerbe als Zeitungsgeschäft fortgeführt.
- Erweiterung der gewerblichen Tätigkeiten: Wenn Sie Waren oder Leistungen zusätzlich anbieten, die bei Ihrem bisher angemeldeten Gewerbe nicht geschäftsüblich sind. Beispiel: Die Tätigkeit als Reisebüro soll fortgeführt werden und wird um den Verkauf von Zeitschriften erweitert.
- Änderung des Namens des Gewerbetreibenden: Wenn sich Ihr Familienname beispielsweise durch Heirat oder sich die Firmierung im Handelsregister ändert.
Hinweise:
- Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort außerhalb der Gemeinde (Betriebsverlegung außerhalb von Berlin) verlegen, muss das Gewerbe in Berlin abgemeldet und in dem anderen Bundesland (am neuen Standort) wieder angemeldet werden (siehe „Weiterführende Informationen").
- Bei Übernahme eines bestehenden Betriebs, Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter oder Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich (siehe „Weiterführende Informationen").
Verfahrensablauf
- Sie zeigen Ihre Gewerbeummeldung online über den unten stehenden Link (mit oder ohne BundID-Konto) oder über das PDF-Formular vor Ort im Ordnungsamt an.
- Sofern Sie Ihre Gewerbeummeldung online anzeigen, können Sie eine vergünstigte Gebühr bereits online bezahlen. Bei der Anzeige vor Ort zahlen Sie die Gebühr direkt im Ordnungsamt.
- Die Gewerbebestätigung wird bei einer Online-Anzeige mit BundID-Konto, direkt an Ihr BundID-Konto zugestellt. Sofern Sie kein BundID-Konto haben, erhalten Sie die Gewerbebestätigung per Post. Vor Ort wird Ihnen die Gewerbebestätigung ausgehändigt.
