Eine Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen vorübergehend erteilt werden, wenn Ihre medizinische Behandlung in Deutschland länger dauert als die Gültigkeit Ihres dafür ausgestellten nationalen Visums (Typ D).
Die Aufenthaltserlaubnis kann auch für Ihre Begleitpersonen erteilt werden, denen zu diesem Zweck ein nationales Visum (Typ D) ausgestellt wurde.
Die Aufenthaltserlaubnis kann grundsätzlich nicht verlängert werden, wenn die medizinische Behandlung beendet ist.
Falls Sie ein Schengen-Visum (Typ C) haben, können Sie keine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Sie können sich das Schengen-Visum aber als nationales Visum (Typ D) verlängern lassen. Mehr zum Thema entnehmen Sie bitte den Informationen zur Dienstleistung "Schengen-Visum verlängern" (unter Weiterführende Informationen).
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The government service telephone number 115 – your point of contact for questions related to the federal, state and local.
Monday through Friday from 8:00 to 18:00 (and beyond these times in some regions).
Call 115 nowGovernment service telephone number calls are charged at local rates.
Pass mit gültigem nationalem Visum
- Patient: Pass mit gültigem nationalem Visum für die medizinische Behandlung
- Begleitperson: Pass mit gültigem nationalem Visum für die Begleitung des Patienten
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
Preconditions
- Gültiges nationales Visum (Typ D)
- Das nationale Visum wurde entweder durch eine deutsche Auslandsvertretung oder durch eine Ausländerbehörde ausgestellt.
- Wenn Sie ein Schengen-Visum (Typ C) haben, können Sie sich dieses unter bestimmten Voraussetzungen als nationales Visum (Typ D) verlängern lassen. Mehr zum Thema entnehmen Sie bitte den Informationen zur Dienstleistung "Schengen-Visum verlängern" (unter Weiterführende Informationen).
- Medizinische Behandlung im Bundesgebiet
- Gesicherter Lebensunterhalt für die Dauer der Behandlung
- Hauptwohnsitz in Berlin während der medizinischen Behandlung
- Bei ambulanter Behandlung
- Persönliche Vorsprache des Patienten und
- Persönliche Vorsprache der Begleitperson
- Bei stationärer Behandlung
- Persönliche Vorsprache der Begleitperson mit Vollmacht und
- Liegebescheinigung des Krankenhauses für den Patienten
- Termin
- Bitte wenden Sie sich für einen Termin über das Kontaktformular an das zuständige Referat im LEA (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
- Schicken Sie die Terminanfrage bitte möglichst 8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels.
- 100,00 Euro: für die erstmalige Erteilung (Erwachsene)
- 96,00 Euro: für die Verlängerung (Erwachsene)
- 50,00 Euro: für die erstmalige Erteilung (Minderjährige)
- 48,00 Euro: für die Verlängerung (Minderjährige)
Basis for legal action
Processing time
Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.
