Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit
Informationen zu Rechten & Pflichten
Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit
Vorschriften für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit
Ein Antrag auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit muss persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes gestellt werden. Ein ausländischer Staatsangehöriger kann den Antrag stellen, wenn sein Heimatrecht keine dem deutschen Transsexuellenrecht vergleichbare Regelungen kennt.
Da in Deutschland die transseuellenrechtlichen Regelungen von den Amtsgerichten ausgeführt werden, empfiehlt sich bei weitergehenden Fragen eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amtsgericht
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
02.11.2020