Arzt- oder Krankenhausbesuch im Ausland

Informationen zu Rechten & Pflichten

Medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat

Die gesetzliche und private Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gibt es neben den gesetzlich Versicherten auch rein privat Kranken- und Pflegeversicherte. Es gibt leistungserbringende Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern, die nur Privatpatienten behandeln.

Der überwiegende Teil, über 87 Prozent der Versicherten ist gesetzlich versichert und der größte Teil der Leistungserbringenden erbringt Leistungen für privat und gesetzlich Versicherte.

Näheres zum deutschen Krankenversicherungssystem finden Sie auf der auf der Webseite der deutschen Nationalen Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Sie trägt in Deutschland die Bezeichnung EU-PATIENTEN.DE

Behandlung in Deutschland

Wenn Sie gezielt zu einer Behandlung nach Deutschland einreisen, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten die Behandlung in Anspruch zu nehmen.

Behandlung mit dem Vordruck S2 Den Vordruck müssen sie für jede Behandlung, beispielsweise für ambulante und stationäre Behandlungen oder Heil- und Hilfsmittelversorgung, vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung im Heimatstaat beantragen. Nur, wenn ihr Krankenversicherungsträger vor Beginn der Behandlung den Vordruck ausgestellt hat, können Sie die dort genehmigten Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen. Der Anspruch ist auf den Inhalt und den Zeitraum, der im Vordruck genannt ist, sowie auf die für gesetzlich Versicherte in Deutschland verfügbaren Leistungen und Anbieter begrenzt. Wann die Ausstellung dieses Vordrucks im Ermessen Ihres Krankenversicherungsträgers steht und wann er verpflichtet ist diesen auszustellen, können Sie unter folgendem Link "Verfahren S2" nachlesen. Dort wird auch detailliert auf die Vor- und Nachteile des Verfahrens eingegangen.

Den Vordruck müssen Sie grundsätzlich vor der Behandlung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland in einen deutschen Behandlungsschein oder in eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung umtauschen. Insbesondere bei stationären Behandlungen, sind viele Krankenhäuser auch bereit, diese Aufgabe für Sie zu übernehmen. Wir empfehlen, dies vor der Behandlung mit dem Leistungserbringer zu klären.

Behandlung im Rahmen der Patientenmobilitäts-Richtlinie

Ist Ihr Krankenversicherungsträger nicht bereit einen Vordruck S2 auszustellen oder scheidet die Ausstellung des Vordrucks aus, weil der Behandler in Deutschland keinen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung hat, können Sie sich im Rahmen der Patientenmobilitäts-Richtlinie behandeln lassen. Möglich ist dieses Verfahren nur für Leistungen, die es auch in Ihrem Heimatstaat gibt.

Sie beantragen bei Ihrem Krankenversicherungsträger vor der Behandlung in Deutschland die Übernahme der Kosten bis zu der Höhe, in der diese bei einer Behandlung im Heimatstaat anfallen würden.

Erhalten Sie die Genehmigung im Vorfeld, können Sie die Behandlung in Deutschland als Privatpatient in Anspruch nehmen. Sie müssen die Behandlungskosten zunächst vollständig selbst bezahlen. Die Rechnung reichen Sie zur Kostenerstattung bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein. Etwaige Differenzbeträge gehen zu Ihren Lasten. Am besten lassen Sie sich bereits vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag von dem Behandler geben und klären mit Ihrem Krankenversicherungsträger, mit welchem Erstattungsbetrag Sie rechnen können. So wissen Sie, ob und in welcher Höhe Differenzbeträge entstehen. Näheres zu diesem Verfahren können Sie unter dem Link "Verfahren nach der Patienten-Mobilitäts-Richtlinie" nachlesen. Dort wird auch detailliert auf die Vor- und Nachteile des Verfahrens eingegangen.

Weiterführende Informationen

  • Liste deutscher Krankenkassen
  • Geplante Behandlungen in Deutschland
  • Verfahren mit dem Vordruck S2
  • Verfahren nach der Patientenmobilitäts-Richtlinie

Verantwortlich für den Inhalt
* Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung - EU-PATIENTEN.DE * GKV-Spitzenverband, DVKA

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
01.12.2022