Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament

Informationen zu Rechten & Pflichten

Teilnahme an Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament

Teilnahme an Kommunalwahlen

Ebenso wie deutsche Wahlberechtigte werden wahlberechtigte ausländische Unionsbürger automatisch in das Wählerverzeichnis für Kommunalwahlen eingetragen, wenn sie am Stichtag bei der Gemeindebehörde gemeldet sind.

Für die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen gelten dieselben Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige. Da die Ausgestaltung des Kommunalwahlrechts im Bundesstaat des Grundgesetzes zur Zuständigkeit der Länder (states) gehört, können diese Bedingungen im Einzelnen von Land zu Land verschieden sein.

Bei Kommunalwahlen besteht keine Wahlpflicht.

Ausländische Unionsbürger können in manchen Ländern Bürgermeister oder Gemeinderats- bzw. Stadtratsmitglieder werden, in anderen ist das nicht möglich.

Teilnahme an Wahlen im Heimatland

Auch im Ausland können deutsche Staatsangehörige bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ihr aktives und passives Wahlrecht ausüben.

Um wählen zu dürfen, müssen deutsche Bürger in der Regel am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder (für Wahlen zum Europäischen Parlament) in den übrigen EU-Mitgliedstaaten leben (Für Wahlen zum Europäischen Parlament gilt: Auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet).

Aktiv wahlberechtigt ist jedoch auch jeder im Ausland lebende Deutsche, der nach Erreichen des 14. Lebensjahrs mindestens drei Monate lang ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt hat, wenn dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre vor der Wahl zurückliegt.

Auch im Ausland lebende deutsche Staatsbürger, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen wählen, sofern sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen sind.

Aktives Wahlrecht

Wahlberechtigte können an der Wahl zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden, er muss spätestens bis zum 21.Tag vor der Wahl bei der deutschen Gemeindebehörde eingegangen sein.

Befindet sich Ihr ständiger Wohnsitz außerhalb Deutschlands, ist eine Registrierung zur Wahl bei der Gemeinde in Deutschland erforderlich, in der Sie zuletzt gemeldet waren.

Waren Sie zu keinem Zeitpunkt in Deutschland gemeldet, erfolgt die Eintragung ins Wählerverzeichnis bei der Gemeinde, mit der Sie am engsten verbunden sind (für Wahlen zum Deutschen Bundestag) oder in Berlin, Bezirksamt Mitte (bei Wahlen zum Europäischen Parlament).

Passives Wahlrecht

Für deutsche Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Deutschland stellt die Gemeindeverwaltung des Wohnorts die Bescheinigung über das passive Wahlrecht aus.

Befindet sich Ihr ständiger Wohnsitz nicht in Deutschland, ist das Bundesministerium des Innern für die Ausstellung zuständig. In diesem Fall beantragen Sie die Bescheinigung entweder bei der für Ihren Wohnort zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland oder direkt beim Innenministerium.

Die übrigen Modalitäten für das passive Wahlrecht sind dieselben wie die für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland.

Teilnahme an Wahlen zum Europäischen Parlament

Ausländische Unionsbürger können entweder in ihrem Herkunftsstaat wählen (je nach Wahlrecht gegebenenfalls auch per Briefwahl oder durch Urnenwahl in dessen Auslandsvertretungen) oder in Deutschland wählen.

Ausländische Unionsbürger, die erstmals in Deutschland wählen, müssen sich in das Wählerverzeichnis für die Europawahlen eintragen lassen. Der Antrag solle frühestmöglich gestellt werden; er muss spätestens bis zum 21.Tag vor der Wahl bei der deutschen Wohnsitzgemeinde eingegangen sein.

Daraufhin erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis für künftige Wahlen zum Europäischen Parlament. Diese gilt bis zum Wegzug in einen anderen Mitgliedstaat oder bis zur Beantragung der Streichung des Eintrags.

Um bei Wahlen zum Europäischen Parlament abstimmen oder kandidieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Unionsbürgerschaft
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Vollendung des 18. Lebensjahrs bis zum Wahltag
  • seit mindestens drei Monaten ständiger Aufenthalt in Deutschland oder den übrigen Mitgliedstaaten der EU (Auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Auf-enthalt in den genannten Gebieten angerechnet.
  • kein Ausschluss vom aktiven bzw., als Kandidat/-in, vom passiven Wahlrecht

Ausländische Unionsbürger sollten sich an ihre deutsche Wohnsitzgemeinde wenden, um den Behörden mitzuteilen, wo sie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament abstimmen werden.

Bei Wahlen zum Europäischen Parlament besteht keine Wahlpflicht.

Ausländische Unionsbürger, die bei den Wahlen zum Europäischen Parlament kandidieren, müssen erklären, dass sie in keinem anderen Land zur Wahl stehen und dass sie nicht vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In Deutschland werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf der Grundlage von Listenwahlvorschlägen gewählt. Die Wahlvorschläge müssen von politischen Parteien oder anderen politischen Vereinigungen beim Bundeswahlleiter eingereicht werden. Zusammen mit den Listenwahlvorschlägen sind mehrere Dokumente vorzulegen, u. a. ein Vordruck mit den genannten Erklärungen für Kandidatinnen und Kandidaten aus anderen EU-Ländern. Der Vordruck ist bei den Landeswahlleitern sowie beim Bundeswahlleiter erhältlich.

Weiterführende Informationen

Kommunallwahlen

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Bundeswahlleiter

Heimatwahlen

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Bundeswahlleiter

Wahlen zum Europäischen Parlament

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Bundeswahlleiter

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
15.09.2020