Verkehrsvorschriften (Maut, Vignette, Emissionsplakette)
Informationen zu Rechten & Pflichten
Nationale Verkehrsvorschriften und Anforderungen an Fahrer, einschließlich allgemeiner Vorschriften für die Nutzung der nationalen Straßenverkehrsinfrastruktur: zeitabhängige Gebühren (Vignette), entfernungsabhängige Gebühren (Maut), Emissionsplakette
Die Mautpflicht in Deutschland gilt gemäß der Definition im
- für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder
- für den Güterkraftverkehr verwendet werden
und deren zulässiges Gesamtgewicht - einschließlich Anhänger - mindestens 7,5 t beträgt. Kraftfahrzeuge unter 7,5 t, einschließlich Pkw, sind in Deutschland nicht mautpflichtig. Ausnahmen von der Mautpflicht finden Sie
Mautpflichtig sind in Deutschland alle Bundesstraßen (knapp 38.000 Kilometer) und Bundesautobahnen (rund 13.000 Kilometer).
Ausgenommen sind
- die Bundesautobahn A 6 von der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Saarbrücken-Fechingen in beiden Fahrtrichtungen,
- die Bundesautobahn A 5 von der deutsch-schweizerischen Grenze und der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Müllheim/ Neuenburg in beiden Fahrtrichtungen,
- der Warnowtunnel (Stadtgebiet Rostock) und der Herrentunnel (Stadtgebiet Lübeck).
Abrechnungsgrundlage ist die Länge der mautpflichtigen Strecke. Alle Tariflängen der mautpflichtigen Strecken sind in einer Mauttabelle zusammengestellt, die im Internet unter
7,5 t bis 11,99 t
12 t bis 18 t
> 18 t mit bis zu 3 Achsen
> 18 t mit 4 und mehr Achsen.
Die einzelnen Mautsätze finden Sie unter:
https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Lkw-Maut/Mautsaetze_2019.pdf?__blob=publicationFile https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/bezahlen/maut_tarife/maut_tarife.html .
Die Mautsätze sind für Inländer und Ausländer identisch.
Die Maut kann durch automatische Einbuchung per Fahrzeuggerät der Toll Collect GmbH oder eines Anbieters des Europäischen Elektronischen Mautdienstes bezahlt werden. Darüber hinaus ist die manuelle Einbuchung per Toll-Collect-App, die
Emissionsplaketten
In zahlreichen deutschen Städten wurden Umweltzonen eingerichtet, um die Belastung der Luft mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu verringern. Umweltzonen sind Gebiete, in denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Die Fahrzeuge (Pkw und Lkw) müssen mit Plaketten auf der Windschutzscheibe gekennzeichnet sein. Ziel dieser Umweltzonen ist, dass die Schadstoffemissionen, die durch den Straßenverkehr verursacht werden, reduziert werden. In Deutschland gibt es derzeit 58 Umweltzonen. Weitere Umweltzonen sind in Diskussion.
Eine Umweltzone ist durch Verkehrszeichen und Zusatzzeichen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit einer Plakette (auf der Innenseite der Windschutzscheibe) sowie die Zuordnung der richtigen Plakette zum Fahrzeug sind in der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV, Kennzeichnungsverordnung) geregelt. Die Plakette ist in allen Umweltzonen Deutschlands gültig.
In 57 Umweltzonen in Deutschland sind nur Fahrzeuge mit grüner Plakette zulässig. In einer Umweltzone (Neu-Ulm) darf man noch mit gelber Plakette einfahren. Es gibt regionale Abstufungen hinsichtlich der Befahrung der Umweltzonen in Abhängigkeit der Plakette.
Zudem gibt es Bestrebungen zur gegenseitigen Anerkennung von Plaketten in anderen Staaten, zum Beispiel werden bereits tschechische Plaketten in Deutschland anerkannt (aufgrund von Verzögerungen bei der Einführung auf tschechischer Seite werden derzeit jedoch keine tschechischen Plaketten ausgegeben und deutsche Plaketten werden noch nicht in Tschechien anerkannt).
Die Gültigkeit der Plakette ist nicht befristet. Eine neue Plakette ist nötig, wenn
- das Fahrzeug umgemeldet wird und sich dabei das Kfz-Kennzeichen ändert, denn die auf der Plakette eingetragene Nummer muss mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen.
- das eingetragene Kennzeichen nicht mehr lesbar ist, weil z. B. die Farbe verblasst ist.
Derzeit gibt es vier Schadstoffgruppen, deren Hauptaugenmerk die Feinstaubemission ist. Je geringer die Feinstaubemission ist desto höher ist die Schadstoffgruppe. Feinstaub-Plaketten gibt es in den drei Farben rot, gelb und grün entsprechend der jeweiligen Schadstoffgruppe. Pkw, Lkw und Busse sind von möglichen Fahrverboten betroffen. Ausgenommen sind Motorräder und 3-rädrige Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mobile Maschinen/Geräte, Oldtimer, Behinderten-Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die mit Sonderrechten unterwegs sind.
Zur Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette) gehören Pkw ohne geregelten Katalysator, Diesel-Pkw nach EURO 1 oder schlechter und Lkw nach EURO 1 oder schlechter. Diese können keine Plakette bekommen. Das sind weniger als 2 Prozent des Bestands von 2015.
Alle anderen Fahrzeuge können Plaketten erhalten. Maßgeblich für die Zuordnung in eine Schadstoffgruppe ist der Emissionsschlüssel, der in den Fahrzeugpapieren angegeben ist. Es können zudem auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für einzelne Fahrzeuge erteilt werden. Mit einer solchen Ausnahmegenehmigung ist das Befahren der Umweltzone, für welche die Genehmigung erteilt wurde, auch ohne die eigentlich notwendige Plakette gestattet.
Das Umweltbundesamt stellt die von den Ländern und Kommunen gemeldeten Informationen über die Umweltzonen in einer Übersicht für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik zusammen. Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben sind die jeweiligen Kommunen verantwortlich.
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
05.03.2020