Die Erteilung eines grünen Kennzeichnes für bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Erteilung eines grünen Kennzeichnes für bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.